Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze 2026, einmalige Lieferung


Zusammenfassung

Lieferung frei Haus

Inhalt

Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

In Deutschland muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können.

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die aktuellen Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, zum Beispiel am "schwarzen Brett" oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen nicht nur die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers.

Neu in der Ausgabe 2026:

Arbeitnehmerschutz in der KI-Verordnung

Neu in dieser Ausgabe aufgenommen wurde ein Auszug aus der „Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz“ – auch AI-Act oder KI-Verordnung (KI-VO) genannt.
Dieser Auszug enthält die in der KI-VO enthaltenen Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz inklusive der erläuternden Erwägungsgründe des europäischen Gesetzgebers.

Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Seit 1. Mai 2025 kann Elternzeit per E-Mail beantragt werden, und die Geburtsurkunde muss nicht mehr im Original eingereicht werden. Selbstständige erhalten Krankentagegeld wie Angestellte, Einkommensprüfungen bei bestimmten Bemessungszeitraum-Verschiebungen entfallen, und die Elterngeldberechnung für im Ausland lebende Eltern wird zur Vermeidung von Doppelbesteuerung angepasst.

Änderungen im Mutterschutzgesetz

Mutterschutzfristen nach Fehlgeburten werden seit 1. Juni 2025 berücksichtigt, und zwar nach Schwangerschaftswochen. Während dieser Fristen besteht ein Beschäftigungsverbot, es sei denn, die betroffene Frau erklärt sich ausdrücklich bereit, zu arbeiten. Während dieser Schutzfrist besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Artikel

Artikelpreis: 11,95 € inkl. MwSt.